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19.08.2008

Gesetzentwurf gegen Telefonspam: Geldbußen für schwarzen Schafe

Bei Verstößen gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung drohen den Unternehmen in Zukunft Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Der Gesetzesentwurf möchte Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten einräumen, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Die Widerrufspflicht beträgt zwischen zwei Wochen oder einem Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.

Der Gesetzentwurf stößt beim Deutschen Dialogmarketing Verband DDV weitgehend auf Zustimmung. „Das Maßnahmenpaket wird helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen“, so Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft.

 
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